moped | microcar

der erste schritt in die mobile
​​​​​​​freiheit!


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AM

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ausbildungsstart

2 monate vor 15

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fahrerlaubnis

15*/16​​​​​​​

 

* mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

 

Im EU/EWR-Ausland wird die Klasse AM jedenfalls erst nach dem 16. Geburtstag anerkannt.

Wird die Klasse AM ab dem 20. Geburtstag beantragt, ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

moped und microcar


Gesamte Klasse AM ohne Einschränkungen.

spezialwissen AM
6 unterrichtseinheiten
theoretische fahrprüfung
modul AM
schulfahrten - moped trainingsplatz
6 trainingseinheiten
schulfahrten - microcar trainingsplatz
6 trainingseinheiten
schulfahrten - moped verkehr
2 trainingseinheiten
praktische fahrprüfung
nicht vorgesehen

moped


Der Code 79.01 schränkt die Klasse AM auf das Lenken von Motorfahrrädern (=Mopeds) ein.

spezialwissen AM
6 unterrichtseinheiten
theoretische fahrprüfung
modul AM
schulfahrten am trainingsplatz
6 trainingseinheiten
schulfahrten im verkehr
2 trainingseinheiten
praktische fahrprüfung
nicht vorgesehen

microcar


Der Code 79.02 schränkt die Klasse AM auf das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ein.

spezialwissen AM
6 unterrichtseinheiten
theoretische fahrprüfung
modul AM
schulfahrten am trainingsplatz
6 trainingseinheiten
schulfahrten im verkehr
2 trainingseinheiten
praktische fahrprüfung
nicht vorgesehen

 

zwei räder bedeuten freiheit, vier gleich doppelt so viel. 


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Motorfahrrad (Moped und Mofa)

  • Kraftfahrzeuge mit zwei Räder mit max. 50 ccm Hubraum bei Hubkolbenmotoren und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor (E-Bikes, Pedelecs) über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
  • Elektrisch angetriebene Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit zwischen 11 bis 45 km/h

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Microcar und Quad)

  • Kraftfahrzeug mit max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren oder max. 6 kW (8,16 PS) für andere Motortypen und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie einer Masse im fahrbereiten Zustand von max. 425 kg

​​​​​​​Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Kraftfahrzeug mit drei Rädern mit oder ohne Doppelrad und mit max. 50 ccm Hubraum bei Hubkolbenmotor und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit

Motorfahrrad (Moped und Mofa)

  • Kraftfahrzeuge mit zwei Räder mit max. 50 ccm Hubraum bei Hubkolbenmotoren und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor (E-Bikes, Pedelecs) über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
  • Elektrisch angetriebene Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit zwischen 11 bis 45 km/h

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Microcar und Quad)

  • Kraftfahrzeug mit max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren oder max. 6 kW (8,16 PS) für andere Motortypen und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie einer Masse im fahrbereiten Zustand von max. 425 kg

​​​​​​​Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Kraftfahrzeug mit drei Rädern mit oder ohne Doppelrad und mit max. 50 ccm Hubraum bei Hubkolbenmotor und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit

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